Mit weit über 1000 Mitgliedern zählt die Sportgemeinschaft Massen 1911/45 e.V. zu den größten Sportvereinen in Unna.
Im Verein gemeinsam Sport zu betreiben ist immer noch die schönste Variante, sich fit und gesund zu halten. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit, soziale Kompetenzen zu erlernen, Kontakte zu knüpfen oder auch Freundschaften zu bilden. Das alles ist übrigens unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Nationalität. Aber jeder sollte sich selbst einen Eindruck von den Vorteilen eines Sportvereins verschaffen und das funktioniert am besten bei einer unverbindlichen Schnupperstunde. Wenn ihr euch dann von den Vorteilen einer Mitgliedschaft überzeugt habt, geht es zum nächsten Schritt, der Mitgliedschaft selbst. Nun folgen einige Rahmendaten dazu.
Jahresmitgliedsbeiträge
Erwachsene (ab 26) 84€
Erwachsene (bis 25) 72€
Ehepartner 42€
Passive Mitglieder 60€
Kinder und Jugendliche 108€
1. Geschwisterkind 54€
Jedes weitere Geschwisterkind ist beitragsfrei
Zusätzliche Hinweise:
Die Angelegenheiten der Kinder und jugendlichen Mitglieder (bis 18 Jahre) werden von den jeweiligen Jugendabteilungen übernommen. Dieses gilt auch für den Beitragseinzug.
2. Beendigung der Mitgliedschaft
Grundsätzlich gilt eine satzungsgemäße Kündigungsfrist von einem Monat zum Halbjahr. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr. Die Abmeldung hat schriftlich und per Einwurf-Einschreiben an die offizielle Postanschrift des Vereins zu erfolgen oder Sie nutzen den folgenden Link (link folgt):
Sportgemeinschaft Massen 1911/45 e.V.
Senioren/Junioren
Karlstraße 15a
59427 Unna
Für aktive Spieler sind folgende Hinweise unbedingt zu beachten:
Besonderheiten gibt es insbesondere bei Mitgliedern (Jugendliche und Senioren), die am aktiven Spielbetrieb teilnehmen und einen Vereinswechsel anstreben. Bezüglich der Vereinsmitgliedschaft gelten zwar auch die Satzungsbestimmungen – hinzu kommen allerdings noch bestimmte Wechselbestimmungen, die vom jeweiligen Fachverband vorgegeben sind. In diesen Fällen empfiehlt sich eine intensive Auseinandersetzung mit den nachstehenden Wechselbestimmungen.